Aktuelles


 

Schulpflegschaft

Für die Mitglieder der Schulpflegschaft sind hier hinterlegt:

Neues Schulgesetz

Das Schulgesetz, dass die neue Landesregierung im letzten Jahr auf denWeg gebracht hat, wurde im Juni diesen Jahres überarbeitet. Dies ergab auch für die Grundschule bedeutsame Änderungen.
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Diskutieren Sie mit!

Das überarbeitete Schulgesetz bringt für Eltern, Schüler, Lehrer und Gremienmitgleider auch an der Grundschule bedeutsame Änderungen.
Über einige Angelegenheiten, wie kann man diskutieren.
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Mitwirkungsgremien

 

Einfach mitwirken....

das Schulgesetz sieht für die Eltern eine Vielzahl von Mitwirkungsmöglichkeiten an der Schule vor. Diese sollten von den Eltern auch genutzt werden, denn eine umfassende Elternmitwirkung ist ein Zeichen für eine funktionierende Schulgmeinschaft. Außerdem signalisiert sie den Kindern, dass sich die Eltern für ihre Belange, für ihre Schule und für ihr Schulleben interessieren. Eine hilfreiche Darstellung der Mitwirkungsmöglichkeiten finden Sie hier...

Rechtliches zur Elternmitwirkung

Die Rechtgrundlage für die Etlernmitwirkung findet sich im Schulgesetz NRW im siebten Kapitel unter der Überschrift "Schulverfassung".
Hier werden die einzelnen Gremien mit ihren Aufgaben und ihrer Besetzung vorgestellt. Außerdem werden die Wahlverfahren geregelt. Dieser Rechtsnormen sollte allen Eltern, die in Schulgremien mitwirken, bekannt sein.
Die ausgewählten Rechtsbetimmungen finden Sie hier...

Die Erziehungsvereinbarung der GGS Nörvenich

Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 wird zwischen den Eltern, den Schülern und der Schule eine Erziehungsvereinbarung abgeschlossen. Dies Erziehungsverinbarung soll die erzieherischen Ziele der Schule und die zu vermittelnden Werte allen Beteiligten deutlich machen.Sie soll natürlich auch Anspor für alle Beteiligten sein, diese Vorgaben einzuhalten und sich an die Verinbarung zu halten.
Das Lehrerkollegium, die Schulpflegschaft und die Schulleitung haben sich bereits über die Form einer solchen Erzeihungsvereinbarung geeinigt. Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Wertevorstellungen und die gewünschten Ziele bereits definiert.
Die Klassenpflegschafen sind nun aufgefordert, bis zum Februar 2007 ihre Vorstellungen in die Vereinbarung einzubringen. Danach wird die Schulkonferenz der Vereinbarung zustimmen, so dass sie zum Teil des Schulprogramms werden kann.

Meine Eltern haben an der Schule nicht zu melden

Kuchen fürs Schulfest backen, eine Klassenfahrt bezahlen und am Nachmittag die Hausaufgaben kontrollieren- für diese Tätigkeiten werden Eltern von den Schulen gern herangezogen. In wichtigen pädagogischen Fragen jedoch ziehen Lehrer Eltern selten zu Rate. Dagegen regt sich der Widerstand von Elternvertretern: Es dürfe nicht sein, dass Elternarbeit sich in Kuchenbacken erschöpfe.
Ein Bericht über die Mitwirkung der Eltern in der Schule aus dem Magazin des Kölner-Stadtanzeigers vom 27.02.2007   mehr...

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